Rechtsverordnung der Landeshauptstadt erlassen Die Landeshauptstadt Magdeburg ist aufgrund der Inzidenzwerte verpflichtet, nach der neuen 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes eine eigene Rechtsverordnung zu erlassen. Diese tritt am 29. März in Kraft und besagt, dass ... [Lesen Sie unten weiter auf www.magdeburg.de]
News veröffentlicht am 26.03.2021