9. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (3. Änderung) Sachsen-Anhalt bleibt im Lockdown. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Damit werden die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und ... [Lesen Sie unten weiter auf www.magdeburg.de]

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News veröffentlicht am 22.01.2021

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