Lockdown ab 16. Dezember: Regelungen in Sachsen-Anhalt Im Zuge des bundesweiten Lockdowns ab dem 16. Dezember sind auch die Menschen in Sachsen-Anhalt von einschneidenden Maßnahmen betroffen: Mit Ausnahmen wie dem Lebensmittelhandel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Reformhäusern, ... [Lesen Sie unten weiter auf www.magdeburg.de]
News veröffentlicht am 15.12.2020